Ihr Recht:
Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Ihr Recht:
Schadenfeststellung durch einen
unabhängigen
Sachverständigen
Ihr Recht:
Inanspruchnahme eines Mietwagens
oder
Nutzungsausfallentschädigung
Ihr Recht:
Schadenabwicklung durch einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Ihr Recht:
Reparaturkosten-Übernahmeerklärung
und Sicherungsabtretung
durch Ihre Werkstatt
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